Mittwoch, 08.09 2010

Register soll Mehrfachbezüge für das gleiche Kind verhindern

Bern (sda) Mit einem zentralen Register will der Bundesrat verhindern, dass für das gleiche Kind mehrfach Zulagen bezogen werden. Das Register soll Anfang nächsten Jahres in Betrieb genommen werden.

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Das Parlament hat das Familienzulagengesetz bereits entsprechend ergänzt. Nun hat der Bundesrat die nötigen Anpassungen in die Familienzulagenverodnung aufgenommen.

Die Kosten für den Aufbau des Registers - maximal 3,8 Millionen Franken - und die Betriebskosten in Höhe von etwa 1,7 Mio. Fr. jährlich werden vom Bund übernommen, wie das Eidgenössische Departements des Innern am Mittwoch mitteilte.

Das Familienzulagenregister soll nicht nur Mehrfachbezüge verhindern, sondern auch den administrativen Aufwand bei der Anspruchsabklärung verringern. Die zentrale AHV/IV-Ausgleichstelle wird darin alle Kinder im In- und Ausland erfassen, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird.

Vollumfängliche Einsicht in das Register haben nur die mit der Durchführung der Familienzulagen betrauten Stellen. Die Information darüber, ob für ein Kind eine Zulage bezogen wird, ist hingegen öffentlich zugänglich.

 

 
 

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