HR Today | 09/2005 | Text: Connie Voigt

Arbeit in der Schweiz, Löhne in Euro = Profit für alle


Sauter, ein KMU für Gebäude-Automation, beschäftigt am Basler Hauptsitz Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich. Auf freiwilliger Basis können die in Deutschland und Frankreich wohnhaften Lohnempfänger ihr Gehalt in Euro beziehen. Das erleichtert die Prozesse für alle Beteiligten und scheint bislang kaum praktiziert.

Als Joe Probst, Leiter HR der Firma Sauter AG, im Februar 2003 zum Unternehmen stiess, war es eine seiner ersten Hauptaufgaben, ein neues HRM-System zu evaluieren. Der Entscheid fiel damals auf Loga. Unter dem Slogan «Unser Klima ist persönlicher» ging und geht es darum, persönlichen Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht zu werden. «Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland oder Frankreich wohnen, geben Sie zum Grossteil Ihr Geld am Wohnsitz aus. Das hiess für uns in der logischen Folge, dass wir als internationales Unternehmen auch flexibel genug sein sollten, in der Währung des Wohnsitzes den Lohn auszuzahlen», sagt Joe Probst. Vorabklärungen mit allen relevanten Sozialversicherungen und weiteren involvierten Stellen lassen die Möglichkeit zu, dass Schweizer Unternehmen in Euro auszahlen dürfen, jedoch macht kaum ein Unternehmen – wenn nicht sogar nur Sauter – davon Gebrauch.

Über 85 Prozent seines Umsatzes erwirtschaftet Sauter mit dem Hauptsitz in Basel in Euro. So ist es nahe liegend, dass der Finanzchef des Unternehmens es für sinnvoll hielt, mit dem neuen Lohnsystem so weit wie möglich auch die Löhne  in Euro auszahlen zu können. Immerhin bilden 190 der insgesamt 480 Mitarbeitenden in Basel als deutsche und französische Grenzgänger fast die Hälfte der Basler Lohnsumme. «Um die Umstellung sauber vorzubereiten, schrieben wir zunächst die Sozialversicherungen an, um zu fragen, ob es beispielsweise AHV-technisch überhaupt möglich sei, eine Lohnsumme auf der Lohnabrechnung in Euro anzuerkennen», erklärt Probst. Sowohl die Suva als auch die AHV-Kasse hatten unisono nichts dagegen. Jedoch gilt eine wichtige Voraussetzung: Sauter wie auch andere Firmen müssen sich bei der Umrechnung in Franken an den offiziellen Umrechnungskurs des Bundesamts für Sozialversicherung orientieren. Dieser Kurs wird vierteljährlich vom Bundesamt neu ermittelt und ist über eine Kursumrechnungstabelle abrufbar: www.avs-ai.ch/Commun/ListeCours2005-01.pdf. Bei erheblichen Kursschwankungen, das heisst bei einer Veränderung von über +/–5 Prozent, wird der Kurs neu festgesetzt. Dieser jeweilige offizielle Kurs ist massgeblich für die Errechnung der Sozialversicherungsabgaben.

Auch die Quellensteuer errechnet sich mit Hilfe dieser Tabelle, weil diese ebenfalls in Franken abgezogen wird. Für keine der beteiligten Parteien entstehen zusätzliche Bankgebühren, denn die Grenzgänger brauchen kein für sie eigentlich nutzloses Schweizer Konto mehr. Ihr Lohn wird direkt in Euro auf das deutsche oder französische Konto überwiesen, womit auch keine Valuta-Änderungen entstehen oder Zeitverzögerung der Gutschreibung. Bei Vertragsabschlüssen mit Grenzgängern werden die Lohnverhandlungen in Euro geführt. Umrechnungen beziehungsweise Kursschwankungen sind für diese Mitarbeitenden kein Thema mehr.
Der Lohnausweis wird ebenfalls in Euro ausgestellt. Das begrüsst auch das deutsche Steueramt, denn aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens – die Angaben mit Zahlen im einzelnen sind auf www.efd.admin.ch/dok abrufbar – muss der Grenzgänger die Differenz zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Steuersatz insofern zahlen, dass der deutsche Fiskus die Differenz dieser unterschiedlichen Steuersätze einnimmt. Die spätere Pensionskassenauszahlung erfolgt mit der schweizerischen AHV-Rente in Franken.

Mehr- oder Minderstunden sowie Ferienrückerstattungen bei Austritt zahlt Sauter ebenfalls in Euro aus. Das Gleiche gilt für allfällige Nichtberufsunfall-Rückerstattungen, Leistungsprämien, Prämien für Dienstjubiläen sowie allfällige ausserordentliche Prämien.
Sofern die Leistungen aus Sozialversicherungen (Suva bei Berufs- oder Nichtberufsunfall, OeKK bei Krankheit und als Zusatz bei Unfall) an den Arbeitgeber in Schweizer Franken ausbezahlt werden, erfolgt eine Umrechnung mit dem Umrechnungskurs des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Solidaritäts- und Weiterbildungsbeiträge gemäss Gesamtarbeitsvertrag werden ebenfalls zu diesem Kurs in Abzug gebracht. Leistungen aus Sozialversicherungen hingegen (Suva bei Berufs- oder Nichtberufsunfall, OeKK bei Krankheit und als Zusatz bei Krankheit, Invalidität, Pensionskasse), die direkt an den Mitarbeitenden ausbezahlt werden, erfolgen immer in Franken.

Für die Steuerbehörde wird der Lohnausweis in Euro ausgestellt. Euro-Lohnzahlungen bedingen einen Einzelarbeitsvertrag, der auf der Basis eines Euro-Lohnes von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Sauter wird dann den Lohn nicht in Franken auszahlen, und der Mitarbeitende kann die Auszahlung auch nicht nachträglich oder ausnahmsweise in Franken verlangen. Dies gilt unabhängig davon, wie sich der Wechselkurs in der Zeit der Vertragsdauer und Gültigkeit entwickelt.

«Ich war erstaunt darüber, wie schnell unsere Basler Anwälte diese ganzen Details unserer Vorgehensweise absegneten», sagt Joe Probst, «genauso überraschte mich, wie unkompliziert das Finanzamt Lörrach für unsere Euro-Lohnzahlungen das Okay gab. Wir praktizieren die Euro-Entlöhnung nun optional seit Mai 2005 zunächst als Pilotprojekt für die deutschen Grenzgänger. Sehr bald werden wir die Strategie auch mit den französischen Grenzgängern fahren, wenn sie einverstanden sind. Aber ich sehe keine Nachteile, weder für unsere Mitarbeitenden noch für das Unternehmen, noch für die Steuerämter in Frankreich, Deutschland oder der Schweiz.»

 
 
 

Archiv-/Themen-Suche