HR Today | 09/2005 | Text: Dr. Rudolf Stämpfli

vpds und Arbeitgeberverband empfehlen im September ein Ja

Jeder dritte Arbeitsplatz in der Schweiz ist direkt oder indirekt von der EU abhängig. Sollte die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Ländern mit einem Nein enden, könnten die bilateralen Verträge I auf dem Spiel stehen – die EU kann eine Diskriminierung einzelner Mitglieder nicht akzeptieren.

Am 25. September stimmt die Schweiz über die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Ländern ab. Sowohl die Arbeitgeberverbände wie auch die Gewerkschaften unterstützen die Vorlage aus Überzeugung. Während die Gewerkschaften in erster Linie die mit den Abkommen gekoppelten flankierenden Massnahmen in den Vordergrund stellen, liegt der Wirtschaft die Erschliessung neuer Märkte am Herzen. Der wichtige Exportmarkt EU wird bei einer Erweiterung unweigerlich mehr Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen, was für die Schweiz nur Vorteile bringen kann.
Der vpds hat in den vergangenen Monaten viel über das Abkommen und seine Auswirkungen berichtet. Nach sorgfältiger Analyse empfehlen wir unseren Mitgliedern, am 25. Sep-tember mit Ja zu stimmen.
Seit 1994 ist der vpds (ehemals SVUTA) Mitglied beim Schweizerischen Arbeitgeberverband und konnte in den vergangenen Jahren stets auf seine Unterstützung bei wichtigen Angelegenheiten zählen. Der vpds möchte daher die Gelegenheit nutzen, im Anschluss einen Kommentar des Präsidenten des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Dr. Rudolf Stämpfli, zu veröffentlichen.

25. September 2005: Tor zu Europa nicht zuschlagen!
Am 25. September 2005 steht der Schweiz mit der Volksabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit eine wichtige Abstimmung bevor. Der Schweizerische Arbeitgeberverband empfiehlt den Stimmbürgern mit Überzeugung, ein Ja in die Urne zu legen.
Die Schweiz ist auf gute Aussenbeziehungen angewiesen. Jeden zweiten Franken verdienen wir im Ausland. Die EU ist mit Abstand unser wichtigster Handelspartner. Über 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die Länder der EU. Das heisst, jeder dritte Franken wird im Handel mit der EU erwirtschaftet, und jeder dritte Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt von der EU abhängig.

Arbeitsplätze dank wichtigem Exportmarkt EU
Durch die EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 hat unser primärer Handelspartner noch mehr an Bedeutung gewonnen. Mit der Ausdehnung der bilateralen Verträge erhält die Schweiz auch in den zehn neuen Mitgliedstaaten einen privilegierten Marktzugang. Diese EU-Länder haben zweimal so hohe Wachstumsraten wie die alten EU-Staaten und dreimal so hohe wie die Schweiz. Unseren Unternehmen eröffnen sich dadurch zusätzliche Marktchancen im Export, welche die Binnenwirtschaft stärken und hier Arbeitsplätze schaffen.
Heute können in der Schweiz trotz Arbeitslosigkeit etliche Arbeitsplätze nicht besetzt werden, weil die entsprechenden Leute fehlen. Dank den bilateralen Verträgen I sind Schweizer Firmen in der Lage, gezielt Arbeitskräfte auch in den neuen EU-Staaten zu rekrutieren. Schweizer Angestellte können leichter für den Aufbau einer Niederlassung in diese Wachstumsmärkte entsandt werden. Der freie Personenverkehr vereinfacht es Schweizerinnen und Schweizern, wertvolle Auslanderfahrungen zu sammeln.

Fürchtet euch nicht!
Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit weckt bei der Bevölkerung Ängste. Diese sind ernst zu nehmen. Eine nüchterne Betrachtung zeigt aber, dass sie unbegründet sind. Das zeigte die Geschichte der EU bei früheren Erweiterungen. Für die neuen EU-Staaten gelten zudem genügend lange Übergangsfristen und noch strengere Schutzklauseln als für die alten EU-Länder.
Bis 2011 gibt es strikte Kontingente bei der Zahl der Daueraufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen. Schweizer und Schweizerinnen müssen während dieser ganzen Periode gegenüber Bürgern aus den neuen EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt werden. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen ortsüblich sein und werden einzeln kontrolliert. 2009 besteht eine weitere Referendumsmöglichkeit zum Freizügigkeitsabkommen. Bei übermässigerEinwanderung könnten bis 2014 nochmals Kontingente eingeführt werden. Wenn die Zustände unhaltbar sind, kann das Abkommen auchgekündigt werden.
Nicht nur lange Übergangsfristen, sondern auch ein ausgebautes System von flankierenden Massnahmen schützen den Schweizer Arbeitsmarkt. Verschiedene Massnahmen sind bereits seit Juni 2004 in Kraft. Diese werden jetzt verstärkt. Wie bereits heute gilt auch nachher: Einwandern darf nur, wer über einen Arbeitsvertrag verfügt oder seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Ein Nein hätte gravierende Folgen
Ein Nein setzt die gesamten bilateralen Verträge I aufs Spiel. Die EU kann eine Diskriminierung einzelner Mitglieder nicht akzeptieren. Das grosse Risiko besteht, dass Brüssel das gesamte Vertragspaket kündigt. Weil alle sieben Abkommen durch eine Guillotine-Klausel miteinander verknüpft sind, würden bei einem Nein automatisch auch alle anderen sechs Verträge dahinfallen. Und das sind die Verträge, die den erleichterten Zugang der Schweiz auf diesen wichtigen EU-Markt ermöglichen und sich bewähren. Damit würde für die Schweiz das Tor zu Europa zugeschlagen – mit einem immensen Schaden für unsere Exportwirtschaft, für ihre Zukunft und damit auch für die Schweizer Arbeitsplätze.

 
 
 

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