01.12.2007 | PSP Index 2008 | Heinz Heller

Mobbingvermeidung ist Fürsorgepflickt

Arbeitgeber, die Mobbing nicht verhindern, können sich mit Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen konfrontiert sehen. Allerdings beschreiten Mobbingopfer, die sich wehren, beweisrechtlich einen steinigen Weg. Die Gerichte wiederum sehen sich vor die moralische Herausforderung gestellt, der Ellbogengesellschaft Grenzen zu setzen.

Mobbingvermeidung ist Fürsorgepflickt
Den gesamten Artikel samt Grafiken finden Sie im oben angefügten PDF.

Heinz Heller, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, betreut KMU im Grossraum Zürich. Weiter tritt er als Referent in Wirtschaftsseminaren auf und zeichnet als Mitglied der Fachgruppe Arbeitsrecht des Zürcher Anwaltsverbands.

heller@rechtsanwalt-winterthur.ch

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